Gebietstausch vollzogen

Flurstücks-Neuordnung rund um Stahnsdorfs meistbefahrene Kreuzung

STAHNSDORF/KLEINMACHNOW | Die Gemeindeverwaltung vollzog Mitte Dezember 2020 den seit Jahren geplanten Gebietstausch mit der Nachbarkommune Kleinmachnow und ist nun um zwei Einwohner reicher und zwei Quadratmeter Fläche ärmer, denn rund um den Stahnsdorfer Hof wurden die Eigentumsverhältnisse zwischen den Gemeinden Kleinmachnow und Stahnsdorf neu sortiert.
2021 01 06

Bushaltestelle Stahnsdorfer Hof, Bäkedamm / Die getauschten Gebiete in der Grafik. (Foto + Grafik: Gemeinde Stahnsdorf)

In der PRESSEMITTEILUNG der Gemeinde Stahnsdorf – Nr. 2/2021 vom 6. Januar 2021 – heißt es dazu:

Nach Abschluss aller notwendigen Formalitäten – darunter Beschlüsse beider Gemeindevertretungen, aber auch Genehmigungen des Landkreises und des Innenministeriums – wurden auf der Grundlage eines Gebietsänderungsvertrags insgesamt 9.192 Quadratmeter der Gemeinde Stahnsdorf gegen 9.190 Quadratmeter der Gemeinde Kleinmachnow getauscht.

Bereits 2012 begannen die Planungen für die Flurstücks-Neuordnung rund um Stahnsdorfs meistbefahrene Kreuzung, die auch ein Eingangstor zum Ort darstellt. Immer wieder hatte es in der Vergangenheit Probleme bei der Abgrenzung von Zuständigkeiten gegeben, etwa bei Baustellen, Fragen der Unfallsicherung oder Versicherungsangelegenheiten. Ein Blick noch weiter zurück in die Vergangenheit zeigt die Ursache des Dilemmas: So wurde Mitte der 1960er Jahre die Landesstraße 76 (Wilhelm-Külz-Straße) als Umfahrung nördlich rund um den Dorfkern verlegt. Dabei entstand der heutige Bäkedamm. In der Folge durchschnitt die Landesstraße 76 jedoch die Gemarkungsgrenzen in ungünstiger Weise, was vor allem seit der deutsch-deutschen Vereinigung und in Zeiten zunehmenden Straßenverkehrs zu den vorgenannten Problemen führte.
Kleinmachnow erhält gemäß des jetzigen Vertrags übrigens weitestgehend Sumpf- und Wiesenflächen in den Auen des Bäketals. Stahnsdorf wiederum ist nun auch Eigentümer der Bushaltestelle „Stahnsdorfer Hof“ nördlich des Bäkedamms sowie der Straßenabschnitte im Kreuzungsbereich, aber auch eines Hauses in der Wilhelm-Külz-Straße. Dort lebt ein Ehepaar, das sich schon vor einigen Jahren auf Anfrage zum „Umzug“ bereit erklärte, selbstverständlich ohne Wohnhaus und Grundstück verlassen zu müssen. Die beiden sind nun offiziell Stahnsdorferin und Stahnsdorfer. Erforderliche Gebühren für Dokumente, deren Umschreibung erforderlich wird, trägt absprachegemäß die Gemeinde Stahnsdorf.
Bestrebungen zu Gebietstausch oder -vereinigungen zwischen beiden Orten sind übrigens nicht neu. Mit der jetzigen Vereinbarung wird in gewisser Weise nachgeholt, was aus Kleinmachnower Sicht schon viel früher hätte geschehen sollen. Die Kleinmachnower Gemeindevertreter beschlossen bereits 1920 im einstigen Gasthaus Grothe gegenüber des Stahnsdorfer Hofs den Beitritt zu ihrem Nachbarort. Damals verwehrten sich die Stahnsdorfer einer solchen Idee, was nun im Bereich des Stahnsdorfer Hofs anders ist.

 

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