Kein wildes Parken mehr auf Grünflächen
KLEINMACHNOW | Zum 1. April 2017 tritt in Kleinmachnow die neue Satzung zum Parken auf Grünflächenüberfahrten in Kraft. Ohne Genehmigung stellt das Parken damit vom 1. April 2017 an eine Ordnungswidrigkeit dar, für die auch ein Verwarngeld verhängt wird. Allerdings wird der Außendienst in der ersten April-Woche noch ein Auge zudrücken und statt Knöllchen freundliche Erinnerungen unter die Scheibenwischer klemmen. Die betroffenen Haushalte werden noch einmal gesondert über das Inkrafttreten der Satzung informiert
Ziel dieser neuen Regelung ist es, der zunehmenden Bodenverdichtung und der Vernichtung von Rasenflächen durch dort parkende Fahrzeuge entgegenzuwirken und damit die Versickerung von Oberflächenwasser auf den Grünflächen zu verbessern.
Die Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten in der Gemeinde Kleinmachnow wurde im Amtsblatt 01/2016 veröffentlicht und kann im Ordnungsamt sowie im Internet unter www.kleinmachnow.de/Satzungen eingesehen werden. Zum typischen Ortsbild Kleinmachnows gehören breite Grünstreifen entlang der Straßen. Zur Erreichung eines Grundstückes über eine gemeindliche Grünfläche mit einem Fahrzeug werden Grünflächenüberfahrten jedoch von jeher genehmigt. Oftmals werden dann aber die Fahrzeuge direkt auf den Überfahrten, also inmitten der Grünflächen geparkt. Dies soll mit der neuen Satzung grundsätzlich unterbunden werden.
In wenigen Ausnahmefällen kann ein Sondernutzungsrecht auf Antrag auch künftig zugelassen werden. Antragsteller/innen müssen im Antrag einen besonderen Grund für die Notwendigkeit des Parkens auf der Grünflächenüberfahrt darlegen und nachweisen. Ein besonderer Grund liegt insbesondere vor, wenn auf dem Grundstück bauartbedingt oder zuschnittsbedingt keine Parkmöglichkeiten vorhanden sind. In Einzelfällen kann ein besonderer Grund auch in den persönlichen Umständen des Antragstellers, liegen, z. B. wegen einer schweren Gehbehinderung. Die Genehmigung wird für zwei Jahren erteilt, kann aber verlängert werden. Auch ein kürzerer Zeitraum ist möglich z. B. wenn Bauarbeiten die Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück einschränken.
Antragsformulare sind im Rathaus zu erhalten und werden auch als Download auf der Website der Gemeinde (www.kleinmachnow.de/Formulare) bereitgestellt. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 40 Euro, bei Folgeanträgen 20 Euro.
(Pressemitteilung der Gemeinde Kleinmachnow, 16.3.2017 | Foto: ©.A.)