"Schweinerei" in TKS

Zunehmende Schäden duch Schwarzwild

TKS | Alles, was mit viel Liebe, Zeit und Geld gehegt und gepflegt worden ist, wird binnen weniger Minuten von rechts auf links gedreht.

Schweine

Der Hund meldet pflichtgemäß, dass sich unbefugte Wesen auf dem Gelände befinden, aber das stört die Borstenviecher nicht im Geringsten. Das Bellen weckt lediglich die Nachbarn, die dann auch wissen, dass es wieder ungebetenen Besuch gibt. Abendliche Spaziergänge und Gassigehen mit den Hunden werden zunehmend gefährlicher.

Wildtiersichere Zäune zu setzen können zwar Einzellösungen sein, lösen das Problem an sich aber überhaupt nicht. Hier sind eindeutig die Untere Jagdbehörde (UJB) und die Gemeindevertretungen gefragt.
In einem Informationsblatt des Landkreises Potsdam-Mittelmark heißt es zur Schadensabwehr: „Kommt es zu Schäden an Grund und Boden z. B. der Gartenfläche, so können der Eigentümer oder dessen Beauftragter bei der Unteren Jagdbehörde einen formlosen schriftlichen Antrag zur Gestattung von Jagdhandlungen auf ihren befriedeten Bezirken stellen. Es wird dann geprüft, ob und wie eine Bejagung unter Beachtung der Sicherheit möglich ist. Ist der Antrag begründet, wird eine gebührenpflichtige (30 bis 120 Euro) Gestattung erteilt. Ist eine Schussabgabe nicht möglich, kann für das betroffene Grundstück z. B. das Anlegen eines Saufanges (Lebendfang) für Schwarzwild bei der Obersten Jagdbehörde gebührenpflichtig beantragt werden.“
Weiter heißte es: "Stellt ein Wildtier eine Gefahr für den Menschen oder Haustiere dar, sollte umgehend das örtliche Ordnungsamt bzw. die Polizei informiert werden, die dann geeignete Sofortmaßnahmen ergreift."

Die Jagdgenossenschaft Stahnsdorf-Kleinmachnow erklärt am 3.5.2018 auf ihrer Website zum Thema Wildschweine in privaten Gärten u.a.: "Für das Strecken (Töten) der Frischlinge und der Bache in den Grundstücken fehlt die rechtliche Grundlage und wir lehnen dies aus jagdethischen Gründen ab. Der Abschuss kommt nur als letztes Mittel bei Gefahr in Verzug, Schaffung der Rechtsicherheit und in Zusammenarbeit mit der Polizei inkl. Durchführung aller Sicherungsmaßnahmen in Betracht."

Kontaktdaten der Ordnungsämter, der UJB und der Jagdgenossenschaft Stahnsdorf-Kleinmachnow:

Teltow
Sachgebietsleiter Ordnungsangelegenheiten, Herr Schmidt, Tel.: 03328 4781 230
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Kleinmachnow
Fachbereich Recht / Sicherheit / Ordnung Fachbereichsleitung, Ansprechpartnerin Frau Leißner,
Tel. 033203 8772111, E-Mail

Stahnsdorf
Fachbereichsleiterin Hauptverwaltung, Frau Rennebarth, Tel.: 03329 646-202
Ordnung und Sicherheit, Tel.: 03329 646-209, -210, -211, -212
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Untere Jagdbehörden des Landes Brandenburg

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich Landwirtschaft und Veterinärwesen
Untere Jagdbehörde, Potsdamer Straße 18, 14776 Brandenburg an der Havel
Postfach 1138 in 14801 Bad Belzig

Telefon: 03381 533-124 und 03381 533-324, Fax: 03381 533-269
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Jagdgenossenschaft Stahnsdorf-Kleinmachnow, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


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