Forstbehörde schiebt Abholzung für Feuerwehrneubau klaren Riegel vor
Nach der Aufsichtsbehörde des Landkreises bestätigt nun die zweite übergeordnete Behörde
die Unzulässigkeit der Waldvernichtung am Güterfelder Damm


Feuerwehrwald STAHNSDORF | Nach dem Ankaufsbeschluss für eine Waldfläche am Güterfelder Damm, den die Kommunalaufsicht beim Landkreis Potsdam-Mittelmark wiederholt als rechtswidrig eingestuft hat, positioniert sich eine weitere übergeordnete Behörde unmissverständlich zum Sachverhalt.
So teilte der Landesbetrieb Forst Brandenburg der Gemeindeverwaltung mit Schreiben vom Mittwoch mit, dass eine „Umwandlung von Wald in Bauland für eine Feuerwehr […] aus forstrechtlicher Sicht nicht in Aussicht gestellt und im weiteren B-Plan-Verfahren abgelehnt [wird].“
Sowohl die planungsrechtlichen Voraussetzungen als auch die in der Begründung aufgeführten Rechtsnormen und Ausführungen lassen eine Umnutzung von Wald nicht zu. Somit ist der geforderte Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Nr. 15 „Freiwillige Feuerwehr am Güterfelder Damm“ in gleich doppelter Hinsicht hinfällig.

Aus planungsrechtlicher und forstlicher Sicht ist festzustellen, dass die Inanspruchnahme nicht zu rechtfertigen ist. Dies sei insbesondere der Fall, weil die Feuerwehr auf die etwa 200 Meter entfernte gelegene, gemeindeeigene Fläche an der Annastraße verlegt werden könne. Hier wäre einerseits kein Wald betroffen, andererseits weise der 2012 genehmigte Flächennutzungsplan diese Fläche bereits für den Gemeinbedarf aus, teilt die Forstbehörde mit.
In diesem Zusammenhang macht das Land nochmals auf das Baugesetzbuch aufmerksam, wonach die Gemeinde als Planungs- bzw. Vorhabensträger die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Wald nachweisen bzw. begründen müsste.
„Eine Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Wald ist aufgrund der […] in unmittelbarer Nähe verfügbaren gemeindeeigenen Freifläche nicht erkennbar“, verdeutlicht die Behörde nochmals die Sinnlosigkeit des Anliegens, Wald unnötigerweise umwandeln zu wollen.
„Es liegen nun zwei rechtliche Bewertungen vor, die aus unterschiedlicher Sichtweise zu ein- und demselben Ergebnis kommen, nämlich dass es am Güterfelder Damm nicht geht. Der Landkreis hat sich im Hinblick auf den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zum Ankauf geäußert, das Land Brandenburg hinsichtlich der nicht begründbaren Waldumwandlung“, sagt Bürgermeister Bernd Albers.
Nun müssten andere Optionen auf den Tisch, fügt er hinzu, und fordert alle Fraktionen auf, sich dabei konstruktiv mit Vorschlägen einzubringen. Der Bürgermeister strebt hierzu eine Verständigung mit den Gemeindevertretern über den nun zu findenden Alternativstandort an.
(Pressemitteilung der Gem. Stahnsdorf Nr. 10/2017 vom 23. März 2017 | Grafik: ©.A.)